Wie lebenswert, vielfältig und überraschend schön unsere Stadt ist, zeigt sich oft im Alltag – man muss nur genau hinschauen. Genau dazu laden wir mit einem neuen Fotowettbewerb ein. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich aufgerufen, mit wachen Augen durch unsere Stadt zu gehen und besondere Momente, Lieblingsorte oder schöne Details fotografisch festzuhalten. Ob Natur, Architektur, Straßenszenen, Veranstaltungen oder stille Augenblicke – gesucht werden Bilder, die das Leben in Leimen authentisch und liebevoll widerspiegeln. Aus den eingereichten Fotos wählen wir von Leimen Legt Los die schönsten Motive aus, die anschließend im neuen Leimener Kalender 2028 veröffentlicht werden. Der Kalender soll nicht nur ein dekorativer Begleiter durch das Jahr sein, sondern auch zeigen, wieviel Charme, Vielfalt und Lebensqualität unsere Stadt zu bieten hat – gesehen durch die Augen ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Einsendeschluss für die Fotos ist der 31.08.2027. Diese können bequem über unsere Homepage hochgeladen oder uns per E-Mail: kalender@leimen-legt-los.de gesendet werden. Hier auf der Homepage finden Sie auch die Teilnahmebedingungen.
Bitte nur Fotos im Querformat und mit einer Auflösung von mindestens 3.500 × 2.500 Pixel einsenden.
Der Verkauf des Kalenders auf Spendenbasis startet beim Apfelkuchenfest im Oktober 2027. Die Einnahmen kommen – ganz im Sinne unserer Initiative – dem Gemeinwohl zugute und unterstützen Projekte, von denen möglichst viele Menschen in Leimen profitieren.
Ganz gleich, ob Ihnen einfach ein schöner Schnappschuss gelungen ist oder Fotografieren Ihr Hobby bzw. Ihre Passion ist – alle Beiträge sind willkommen. Denn jede Perspektive erzählt eine eigene Geschichte unserer Stadt. Jetzt heißt es: Kamera oder Handy schnappen – und Leimen von seiner schönsten Seite zeigen.
Diese können auch hier als PDF heruntergeladen werden.
1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Mit der Einsendung eines Fotos bestätigt die Teilnehmerin / der Teilnehmer, dass sie/er volljährig ist.
2. Urheberrechte
Mit der Einsendung eines Fotos versichert die Teilnehmerin / der Teilnehmer:
dass sie/er Urheber/in des eingereichten Fotos ist,
dass das Foto frei von Rechten Dritter ist,
dass durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die Urheberrechte verbleiben grundsätzlich bei der Fotografin / beim Fotografen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer räumen dem Veranstalter jedoch ein nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den eingereichten Fotos ein zur:
Veröffentlichung im Rahmen des Fotowettbewerbs
Verwendung im „Leimener Kalender“
Bewerbung des Wettbewerbs in Printmedien und Online-Medien (insbesondere Website und Social Media)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem Projekt
Die Nutzung erfolgt unentgeltlich. Der Verkauf des Kalenders erfolgt auf Spendenbasis.
3. Recht am eigenen Bild
Sind auf einem Foto erkennbare Personen abgebildet, erklärt die Einsenderin / der Einsender, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Sofern Minderjährige auf dem Foto erkennbar sind, bestätigt die Einsenderin / der Einsender, dass die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung vorliegt. Der Veranstalter behält sich vor, entsprechende Einverständniserklärungen im Einzelfall anzufordern.
4. Datenschutz
Für die Durchführung des Wettbewerbs werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Name
Kontaktdaten
eingesandtes Bildmaterial
Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Fotowettbewerbs, zur Erstellung des Kalenders sowie zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dem Projekt verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Projekts erforderlich (z. B. Druckdienstleister im Rahmen der Kalenderproduktion). Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Website zu finden.
5. Kennzeichnung
Bei Veröffentlichung wird – sofern gewünscht – der Name der Fotografin / des Fotografen genannt.
6. Haftung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten durch das eingereichte Foto entstehen.